Cookie Hinweis und Einwilligung – das sollten Sie jetzt beachten!
Nachdem sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Herbst 2019 und der Bundesgerichtshof im Mai 2020 zu Cookies und Einwilligungen im Netz geäußert hat, sind Hinweisbanner auf Webseiten omnipräsent. Was Sie jetzt beachten sollten, um von Datenschutz-Aufsichtsbehörden oder Wettbewerbern nicht behelligt zu werden, haben wir in diesem Blog-Artikel zusammengefasst.
Nicht immer sind Einwilligungen notwendig
Cookies müssen grundlegend danach unterschieden werden, ob sie notwendig sind. Das trifft zu, wenn ein Cookie benötigt wird, um den Dienst einer Webseite überhaupt anbieten zu können. Beispiele können dafür die Sicherung des Login-Status, einer Sprachauswahl oder die hinterlegte Einwilligung ins Setzen von Cookies sein. „Notwendig“ meint also immer notwendig aus Sicht des Nutzers. Nicht notwendig sind daher alle anderen Cookies, also auch diese, die zum Messen von Klicks oder Verweildauern genutzt werden – Stichwort Google Analytics. Hierfür, aber auch für andere externe Dienste wie YouTube oder Facebook, wird eine Einwilligung des Nutzers benötigt.
Einwilligungen können mit Tools eingeholt werden
Die immer häufiger auftretenden Cookie Hinweise oder Cookie Banner stören zwar beim Surfen, haben aber eine wichtige Funktion. Nutzerinnen und Nutzern wird es ermöglicht, seitenweise festzulegen, welche Cookies bei ihnen gespeichert werden dürfen und welche nicht. Besonders einfach können Webseitenbetreiber das mit sogenannten „Consent Tools“ sicherstellen, die alle wichtigen Daten rund um die Cookie-Einwilligung speichern und verwalten. Aussehen kann der Cookie Hinweis eines Consent Tools zum Beispiel so:
Wichtig ist dabei, dass nur die notwendigen oder essenziellen Cookies vorausgewählt sind. Diese können durch den Nutzer auch nicht abgewählt werden. Alle anderen Cookies, die auch nach ihrem Zweck gruppiert werden können, sind standardmäßig deaktiviert. Eine Darstellung wie auf unserer Seite, die es mit einem Klick ermöglicht, alle Cookies zu akzeptieren, gilt nach heutiger Auffassung als zulässig.
Wichtig ist auch, dass das eingesetzte Consent Tool die Cookies bis zur Zustimmung auch wirklich technisch blockiert. Erst nach Einwilligung dürfen diese aktiviert werden. Wir selbst setzen das Consent Tool von Borlabs Cookie ein, da dieses einfach zu handhaben ist und technisch gut funktioniert. Zum Testen, ob die Cookies wirklich blockiert werden, können Browser-Plug-ins wie beispielsweise der Privacy Badger der Electronic Frontier Foundation genutzt werden.
Was der Cookie Banner beinhalten sollte
Die genaue Position des Banners ist rechtlich nicht definiert, es empfiehlt sich jedoch eine Darstellung am oberen Bildrand. Wichtig ist, dass der Cookie Banner Links zu rechtlich erforderlichen Informationen wie Impressum oder Datenschutzerklärung nicht verdeckt. Inhaltlich muss im Text des Banners deutlich werden, dass:
• Der Nutzer frei entscheiden kann, in welchem Umfang er Cookies erlaubt
• Interne und externe Dienste Daten verarbeiten (könnten)
• Cookies und ähnliche Technologien eingesetzt werden
• Nicht nur Cookies gesetzt, sondern auch die Daten im Nachgang verarbeitet werden dürfen
Fazit: Cookie Hinweise sind ein notwendiges Übel, aber kein Hexenwerk.
Mit diesen wesentlichen Punkten können Sie in kürzester Zeit einen Cookie Banner auf Ihrer Webseite integrieren. Weiterführende Informationen finden Sie auf guten Rechts-Blogs wie beispielsweise getlaw.de. Gerne beraten Sie auch unsere Kolleginnen und Kollegen zu diesem Thema.